Die einzelnen Feinstaubplaketten

Seit dem 1. März 2007 wird in einigen Großstädten, wie zum Beispiel Berlin, Hannover und München, die so genannte Feinstaubplakette verlangt. Städte mit dieser Feinstaubverordnung haben am Ortseingangsbereich ein Straßenschild mit entsprechender Umweltzonenkennzeichnung. Die Plakette signalisiert, welche Abgasnorm an einem Fahrzeug vorhanden sein muss, um diese Stadt zu befahren. Ziel der Plakette ist es, die Smogbildung in den Städten zu verhindern bzw. zu reduzieren.

Die Plaketteneinteilung erfolgt anhand der Bestimmung der Emissionsschlüsselnummer, die so ermittelte Feinstaubplakette wird anschließend an der Frontscheibe des Fahrzeuges angebracht. Man unterscheidet vier verschiedene Varianten. Die grüne Plakette ist die beste. Autos mit dieser Plakette dürfen in Städten mit Umweltzonen problemlos fahren. Daneben gibt es noch die gelbe Plakette, gefolgt von der roten. Erfüllt das Fahrzeug keine der geforderten Kriterien, erhält es auch keine Plakette.

Fahrzeuge mit älteren Dieselmotoren oder Benzinmotoren ohne geregelten Katalysator erhalten keine Feinstaubplakette, da diese Fahrzeuge die Atmosphäre in den einzelnen Städten zu sehr belasten würden. Um eine Plakette an den Fahrzeugen zu erhalten, wäre die Nachrüstung eines entsprechenden Katalysatoren möglich.

Die rote Plakette erhalten in der Regel Dieselfahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 25-29, 35, 41 und 71. Fahrzeuge mit dieser Plakette dürfen nur in Städte fahren, in denen die Umweltzone mit der roten Umweltplakette am Ortseingang gekennzeichnet ist.

Dieselfahrzeuge, die mit einem neueren Katalysator ausgerüstet sind, erhalten die gelbe Feinstaubplakette. Da diese Dieseltechnik noch nicht weit genug ausgereift sind, erhalten diese nur das gelbe Modell. Um eine grüne zu erreichen und somit den besten Status erzielen zu können, gibt es bei moderneren Fahrzeugen die Möglichkeit der Nachrüstung eines Diesel-Partikelfilters.

Die beste und umweltfreundlichste Variante ist die grüne Plakette. Diese erhalten Fahrzeuge mit Benzinmotoren, die einen geregelten Katalysator aufweisen können. Die neusten Dieselfahrzeuge werden mit dem so genannten Diesel-Partikelfilter ausgerüstet und erfüllen so die Norm des Emissionsschlüssels. Fahrzeuge mit dieser Plakette dürfen in jeder Stadt mit einer gekennzeichneten Umweltzone fahren.

Ausnahmen gelten für forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge mit einer Rundum-Leuchte und zwei- beziehungsweise dreirädrige Fahrzeuge, um ein paar Beispiele zu nennen.

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