![]() |
![]() |
|
Die FeinstaubmessungDie Feinstaubmessung dient zum Erhalt der Luftqualität beziehungsweise deren Verbesserung über einen Zeitraum. Als Grundlage für diese Regelung gilt die so genannte Luftqualitäts-Richtlinie. Schadstoffe in der Luft werden in Tochterrichtlinien, Grenzwerte und Alarmschwellen unterteilt. Diese liegen momentan deutlich unterhalb der vorgeschriebenen Werte. Die Schadstoffmessung beurteilt über Messstationen den Feinstaub in der Atmosphäre. Diese Messung erfolgt durch die europäische Mitgliedsstaaten nach einheitlichen Kriterien. Sollten Schadstoffe überschritten werden, erstellt eine zuständige Behörde ein so genannten Luftreinhalteplan für die entsprechende Region. Im Fall einer erwarteten Schadstoffüberschreitung kann die Behörde durch Beschluss eines Aktionsplanes diese Überschreitung verhindern. Schadstoffmessstationen finden wir in allen Bereichen unseres Lebensraumes wieder. Seit dem 1. Januar 2005 ist ein Gesetz zur Messung der Feinstaubbelastung in Städten in Kraft getreten. Dieses dient im großen Teil dem Schutz der menschlichen Gesundheit, da die Lebenserwartung durch die Feinstaubbelastung verringert werden könnte. Aus diesem Anlass wurden Messstationen in Städten errichtet. Diese messen die Feinstaubbelastung der Luft. Der Grenzwert für einen Tag darf die Messwert von 50 µg/m³ nicht überschreiten. Sollte der Messwert 35 Mal überschritten werden, soll die Bevölkerung schnell informiert werden. Deshalb wird die Messung kontinuierlich durchgeführt. Der aktuelle Jahresmittelwert liegt bei 40 µg/m³ in den Städten. Bei der Feinstaubmessung werden alle Partikel in der Luft gemessen, die einen Durchmesser besitzen der kleiner als 10 µm ist. Die Feinstaubplaketten > < Die Schadstoffe in der Luft |
||